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Willkommen auf der Naturwärme Website!
Ende des Jahres 2010 wurde die Bad Gleichenberger Naturwärme GmbH gegründet. Ziel dieses Unternehmens ist es, große Teile von Bad Gleichenberg mit umweltfreundlicher Naturwärme zu versorgen. In knapp drei Monaten Bauzeit wurde die Heizzentrale mit zwei Biomassekesseln (1000 und 3000 KW) und der erste Bauabschnitt der Fernwärmeleitung mit einer Länge von rund 3,6 km errichtet. Die Heizzentrale ist südlich des Einsatzzentrums situiert.

Der zweite Bauabschnitt der Versorgungsleitungen wurde im Jahr 2012 fertiggestellt. 80% der für die Errichtung der gesamten Fernwärmeanlage notwendigen Gewerke wurde an Firmen aus der Region vergeben und somit eine hohe regionale Wertschöpfung erreicht.

Als Heizmaterial wird ausschließlich Biomasse (Hachschnitzel) verwendet. Holz wächst regional in ausreichender Menge und ist auch in Zukunft gesichert verfügbar, wodurch eine große Krisensicherheit gegeben ist. Durch den Einsatz modernster Technik und den professionellen Betrieb des Heizwerkes bewirkt Fernwärme aus Biomasse eine Entlastung für unsere Umwelt. Die von uns betriebene Anlage wird von der Behörde regelmäßig überprüft. Durch die Versorgung vieler großer Betriebe im Ortszentrum von Bad Gleichenberg ist eine wesentliche Verbesserung der Luftgüte gegeben.

Anschlussbedingungen

Allgemeine und Technische Anschlussbedingungen der Bad Gleichenberger Naturwärme GmbH

Geltungsbereich
Die gegenständlichen Richtlinien gelten für die Planung, die Errichtung, den Betrieb und die Abänderung von Abnehmeranlagen in Verbindung mit der Wärmelieferung der Bad Gleichenberger Naturwärme GmbH (WVU).
Die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Normen bleiben für alle Anlagen bindend und werden durch diese Bedingungen nicht ersetzt.

Bestimmungen für die Kundenanlage
Die gesamte Anlage nach der Wärmeübergabestation (Eigentumsgrenze) ist vom Kunden zu errichten, zu betreiben und zu warten. Zur Errichtung dieser Anlage dürfen nur hiezu befugte Unternehmen herangezogen werden.

Die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Normen sind einzuhalten.

Die Planunterlagen (gültiges Prinzipschema) der Kundenanlage sind dem WVU auf Verlangen vor Beginn der Ausführungsarbeiten zur Genehmigung vorzulegen. Das WVU übernimmt keine Haftung für die Kundenanlage.

Das WVU ist berechtigt, die Kundenanlage während der Planung, des Baues und des Betriebes zu überprüfen und die Beseitigung festgestellter technischer Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.

Kundenanlage (Sekundäranlage)
Die Raumheizlast ist gemäß ÖNORM M7500 zu ermitteln.

Die Heizflächen bzw. Wärmeverbraucher sind mit einer Auslegungstemperatur von 70°C / 50°C (oder niedriger) zu dimensionieren.

Die Errichtung der Heizungsanlage hat nach ÖNORM B 8131 zu erfolgen.

Sollten Heizungsanlagen anderer Energieträger weiterhin betriebsbereit bleiben (bi- bzw. multivalente Anlagen), so sind die Sicherheitseinrichtungen nach ÖNORM B 8131 zu installieren, andernfalls ist diese Heizungsanlage von der Hausanlage zu trennen.

Offene Heizungssysteme sind nicht gestattet.

Die Heizungspumpen (elektronisch oder mit Differenzdruck geregelt) in der Hausanlage sind dem Stand der Technik entsprechend zu dimensionieren.

Bei Verwendung von Überstromventilen sind diese als Pumpenumgehung einzubauen.

Der Einbau von Einrohrheizungen darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des WVU erfolgen. Bei Kombination unterschiedlicher Werkstoffe ist die ÖNORM H 5195 zu beachten. Nach Fertigstellung der Hausanlage ist die Heizungsanlage ÖNORM-gerecht einer sorgfältigen Anlagenspülung, Druckprobe sowie Einregullierung zu unterziehen.

Richtlinien

Hydraulische Schaltung von Kundenanlagen

Diese Richtlinien sollen dazu beitragen, richtig dimensionierte, gut funktionierende und mit entsprechender Energieausnutzung arbeitende Kundenanlagen zu planen, zu errichten und zu betreiben. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist eine dem Verwendungszweck angepasste Schaltung der Kundenanlage. Schaltmöglichkeiten können mit dem WVU abgesprochen werden.

Nachfolgende hydraulische Schaltungen sind für die Abnehmeranlagen mit Fernwärme nicht geeignet:

  • Druckdifferenzregelung mittels Überstromventil (lt. ÖNORM H 5142)
  • Umlenkschaltung mittels Dreiwegregelventil (lt. ÖNORM H 5142)
  • Einspritzschaltung mittels Dreiwegregelventil (lt. ÖNORM H 5142)
  • Vierwegmischer (lt. ÖNORM H 5142)
  • Differenzdrucklose Verteiler mit Hauptpumpe (lt. ÖNORM H 5142)
  • Kurzschlüsse jeglicher Art sind nicht gestattet.

Luftheizungsanlagen
Auslegung 70°C / 50°C oder niedriger.
Zur eventuell erforderlichen Temperaturhaltung  des Heizmediums können im Einvernehmen mit dem WVU ausnahmsweise thermische Ventile (Rücklauftemperaturbegrenzer, Einstellung max. 50°C) eingesetzt werden.

Warmwasserbereitungsanlagen
Die Temperaturauslegung hat nach der primären Vorlauftemperatur im Sommer (80°C ab Einspeisungspunkt) zu erfolgen.
WW-Speicherladetemp. WW-Brauchwassertemp. 65°C / 40°C, 10°C / 60°C
Bei der Dimensionierung ist die primär eingestellte Wassermenge heranzuziehen.
Die Installation der Warmwasseraufbereitungsanlage hat nach ÖNORM B 2531 und B 8133 zu erfolgen.

Hydraulische Einregulierung
Grundvoraussetzung für eine dem Stand der Technik entsprechend gut funktionierende Pumpenwarmwasserheizung ist die hydraulische Einregulierung der Kundenanlage. Die Heizungsanlage ist so abzugleichen, dass die erforderlichen Durchflussmengen der einzelnen Heiz- bzw. Regelkreise der Berechnung der Anlage entsprechen und somit ein einwandfreier Betrieb gewährleistet ist.
Zur Einregulierung der sekundären Wassermenge ist ein entsprechendes Regelventil mit Messanschlüssen (STAD) vor Eintritt des Rücklaufs in die Abnehmeranlage einzubauen. Über die eingestellten Wassermengen ist ein Protokoll zu erstellen.

Tarife

Laufende Kosten
Die Kosten setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen.

Grundpreis (GP):
Wird mach bestellter Leistung (KW) pauschal abgerechnet und deckt die Errichtungskosten sowie die Wartung- und Reparaturkosten der Gesamtanlage. Monatlich wird 1/12 in der Vorauszahlung vorgeschrieben.

Arbeitspreis (AP):
Der Arbeitspreis deckt die tatsächlichen Wärmeerzeungungskosten wie Kosten für den Brennstoff, die Ascheentsorgung und Abgasreinigung.
AP 1:  Arbeitspreis in den Wintermonaten von 01.10. – 30.04.
AP 2:  Arbeitspreis in den Sommermonaten von 01.05. – 30.09.

Messpreis:
Deckt die Kosten der Messeinrichtung (Miete und Eichgebühren)

Mengenbegrenzer:
Dreckt die Kosten für einen eventuell notwendigen Mengenbegrenzer.

Die Verrechnung erfolgt monatlich. Vorgeschrieben wird ein 1/12 des Jahresbetrages als monatlicher Vorauszahlungsbetrag. Die Endabrechnung erfolgt im Juli. Die Wärmelieferung erfolgt ganzjährig.

Die Steuerung der Übergabestation bietet die Möglichkeit der individuellen Programmierung der Heizzeiten, Temperaturen usw. Es können Heizkreise  (zB.: Radiatoren und Fußbodenheizung) getrennt geregelt werden. Die Programmierung kann im Heizwerk oder an der jeweiligen Station selbst durchgeführt werden.

Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot und eine Vorausberechnung der zu erwartenden Betriebskosten.

Kontakt

Bad Gleichenberger Naturwärme GmbH
Gnaser Straße 7
Tel.: 0664 222 74 30
E-Mail: office@bg-nw.at
ATU 66250166
FN357273b

Holzeinkauf & Rohstoffbeschaffung
E-Mail: maier@bg-nw.at
Tel.: 0664 222 74 30